Schulordnung

Die Regeln der EMS

Auf dieser Seite informieren wir Sie über unsere aktuelle und für alle am Schulleben Beteiligten geltende Schulordnung.

Endgültige Fassung (Beschluss der Schulkonferenz vom 17.07.2023)

Alle Kinder und Erwachsenen, die an unserer Schule lernen und arbeiten, gehören zur Schulgemeinschaft. Die Schülerinnen sind von ihren Eltern in die Obhut der Schule gestellt, was für Lehrkräfte eine besondere Verantwortung für die Sicherheit der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen bedeutet. Gegenseitiges Vertrauen und die Achtung der Person sind Grundlagen des Umgangs zwischen Schülerninnen, Eltern, Lehrkräften und allen anderen am Schulalltag Beteiligten. Die Hinführung zur Selbstständig¬keit, die Vermittlung demokratischer Grundwerte und Verhaltensweisen sind Grundsätze der Erziehungsarbeit.
Für ein positives Schulklima und damit eine gute und produktive Zusammenarbeit gelingen kann, müssen sich alle an Regeln halten:

I. Kommen und Gehen

  1. Die Frühaufsicht beginnt um 7.50 Uhr, vorher werden Schüler*innen nicht durch die Schule beaufsichtigt.
  2. Bis Schulbeginn darf das Klettergerüst nicht benutzt werden, danach nur auf Anweisung und unter Aufsicht von Lehrkräften.
  3. Fahrzeuge aller Art (Fahrräder, Roller) werden auf den ausgewiesenen Plätzen abgestellt. Auf dem Schulgelände werden jegliche Fahrzeuge geschoben. Die Schüler*innen sollten ohne bestandene Fahrradprüfung nicht mit dem Rad in die Schule kommen.
  4. Nach dem Unterricht, bzw. dem Ganztagesbetrieb werden Schüler*innen nicht mehr durch die Schule beaufsichtigt und sollten das Schulgelände zügig verlassen.
  5. Auf dem Schulweg benutzen die Schüler*innen Zebrastreifen und Fußgängerampeln. Der Schulweg liegt vollständig in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.
  6. Das Übertreten der auf der Geländekarte (letzte Seite) rot ausgewiesenen Grenzen (Zugang Pausenhof, Spielgerät) und damit das Betreten oder der Aufenthalt ist für Eltern und andere Besucher während der regulären Schulzeiten von 7.30 bis 17.00 Uhr (auch Bringen und Abholen) nur mit Termin oder aus dringenden Gründen gestattet. Dies spiegelt sich auch in der Beschilderung des Schulgeländes.
  7. Die Nutzung oder Blockierung des privaten Lehrerparkplatzes ist während der Schulzeiten weder kurzfristig zum Bringen oder Abholen von Kindern noch längerfristig zum Parken gestattet. Wir behalten uns vor Anzeige zu erstatten.
Schulordnung

II. Verhalten im Schulbereich

  1. Müll wird nicht auf den Boden, sondern in den entsprechenden Mülleimer entsorgt.
  2. Beschädigungen werden dem Hausmeister, Sekretariat oder einer Lehrkraft gemeldet.
  3. Während des Schulbetriebs dürfen keine Schneebälle geworfen werden.
  4. Während des Schulbetriebs ist das Spielen mit Bällen im Regelfall nicht erlaubt.
  5. Die sanitären Anlagen sind sauber und ordentlich zu halten, Verschmutzungen werden dem Hausmeister, Sekretariat oder einer Lehrkraft gemeldet.
  6. Im Schulhaus ist das Rennen und Toben verboten, auf andere Kinder und Klassen ist Rücksicht zu nehmen.
  7. Während des Schulbetriebs, insbesondere in den Pausen, ist das Klettern auf Mauern, Zäunen und Bäumen verboten, Beete dürfen nicht betreten werden. Ausnahmefälle regeln die Lehrkräfte.
  8. Während des Schulbetriebs darf das Schulgelände nicht ohne Erlaubnis verlassen werden.
  9. Messer und andere waffenähnliche Gegenstände sind auf dem gesamten Schulgelände verboten.
  10. Auf dem Schulgelände gilt das Kaugummiverbot der Stadt Kirchheim unter Teck.

III. Wert- und Fundsachen

  1. Fundsachen sind dem Sekretariat oder beim Hausmeister abzugeben.
  2. Wertgegenstände sollten nicht in die Schule mitgebracht werden, eine eventuell abgeschlossene Schulversicherung haftet für diese nicht.
  3. Um Diebstahl vorzubeugen, sollte kein Bargeld mit in die Schule gebracht werden.

IV. Große Pause

  1. Das Schulgebäude ist zum Beginn der Pausen zügig zu verlassen.
  2. Das Schulgebäude darf während der Pause nicht mehr ohne Erlaubnis betreten werden.
  3. Die Pausen sind auf den zugewiesenen Bereichen zu verbringen.

V. Digitale Endgeräte (Smartphone, Smartwatch, Wearables, o.Ä.)

  1. Während des Schulbetriebs sind auf dem gesamten Schulgelände sowie in den Klassenräumen aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Ton-, Bild- und Videoaufnahmen gestattet. Das gilt auch für eine rein private Nutzung. Ausgenommen sind genehmigte Aufnahmen zu unterrichtlichen Zwecken.
  2. Private digitale Endgeräte die prinzipiell zur Aufzeichnung von Ton- und/oder Bildaufnahmen geeignet sind, werden von Schüler*innen auf dem Schulgelände grundsätzlich ausgeschaltet im Schulranzen verwahrt. Das gilt auch für die Pausenzeiten. Das Gerät darf erst nach Schul- bzw. Betreuungsschluss wieder angelegt werden. Die Schule übernimmt keine Haftung, wenn das Gerät während des Schulalltags beschädigt oder entwendet wird.

VI. Verhalten

  1. Alle am Schulleben Beteiligten achten sich gegenseitig, beleidigen sich nicht und gehen höflich miteinander um.
  2. Alle am Schulleben Beteiligten halten sich an die vereinbarten Regeln, die im Gebäude sowie auf dem Schulgelände gelten.
  3. Die älteren Schüler*innen nehmen auf die jüngeren Rücksicht und sind für sie Vorbilder.
  4. Konflikte werden nicht mit Gewalt gelöst. Die Schülerinnen wenden sich an Pausenhelfer, Lehrkräfte oder die Schulsozialarbeiterinnen.

Eine Genehmigung der Verlängerung von Ferien direkt vor Beginn oder direkt im Anschluss an diese ist nicht möglich!

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